Page 19 - Waren-Verein Jahresbericht 2020
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„Der direkte Austausch mit anderen Mitgliedern bei den Sitzungen ist zielführend. Durch die neue EU-Öko-Verordnung,
die ab 2022 anwendbar wird, aber auch andere Themen, gibt es im Biobereich
viel Gesprächsbedarf.“
Julia Malkoc
Bio-Abwicklung/ -Fachberatung, Hälssen & Lyon GmbH
Einsatz für die Bioimportbranche
Seit 17 Jahren gibt es im Waren-Verein den Arbeitskreis Bioprodukte (AK Bio), der sich für die Anliegen der Unternehmen engagiert, die in den Import ökologischer Lebensmittel involviert sind. Der Mitgliederkreis setzt sich aus Agent*innen, Importeur*innen, Groß- und Einzelhandelsunternehmen, Laboren, Zertifizierer*innen, Lagerhalter*innen, und anderen Dienstleistern zusammen. Erfahrungsaustausch und fachliche Information zu aktuellen Biothemen durch Meetings, Schulungen und mittels Rundschreiben ist ein Schwerpunkt dieses Waren-Verein Fachbereichs.
Bündelung gemeinsamer Interessen der Bioimportierenden Unternehmen und ihnen auf nationaler und EU-Ebene Gehör zu verschaffen,
sind weitere Ziele des AK Bio. Expert*innen aus eigenen Reihen werden in die „Civil Dialogue Group (CDG) Organic“ nach Brüssel entsendet. Dies ist ein beratender Ausschuss, der in direktem Austausch und Kontakt mit der EU-Kommission steht. Der Vorsitzende des AK Bio, Dr. Norbert Kolb, ist als Vice Chair in der CDG Organic aktiv.
Neue EU-Öko-Verordnung
Auch in diesem Jahr steht die neue EU-Bio-Basis- Verordnung (EU) 848/2018 im Fokus des AK Bio.
Sie wird den aktuell gültigen Rechtsrahmen für ökologische Produktion und Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen (EG) Nr. 834/2008 mit den beiden Durchführungsverordnungen (EG) Nr. 889/2008 (Produktion, Kontrolle und Vermarktung) und (EG) Nr. 1235/2008 (Importe) ablösen. Aufgrund der anhaltenden Covid-19 Pandemie wird sie nun ab dem 1. Januar 2022 statt wie ursprünglich geplant
ab dem 1. Januar 2021 anwendbar. Der neue EU- Bio-Rechtsrahmen wird derzeit durch wichtige Regeln ergänzt, wie zum Beispiel Vorgaben für Bioimporte oder Biokontrollen.
Die EU-Kommission ist seit Juni 2018 mit
der Ausarbeitung der voraussichtlich 15-18 Implementierten und Delegierten Rechtsakte zur (EU) 848/2018 beschäftigt. Hier setzt sich der AK Bio immer wieder mit Eingaben und Stellungnahmen zu den Entwurfsfassungen für die Anliegen seiner Mitglieder ein. Ende 2019 war der Gesetzgeber bereits sechs Monate mit der Ausarbeitung der weiterführenden Rechtsakte in zeitlichem Verzug.
Im Frühjahr 2020 wirkte sich dann die Covid-19 Pandemie auf den Handel in Europa und in der gesamten Welt aus. Sämtliche Bioakteure drängten die EU-Kommission auf eine Verschiebung des Anwendungsbeginns, ursprünglich der 1. Januar 2021, sowie aller Fristen um ein Jahr.
Im Herbst 2020 reichte die EU-Kommission den Antrag ein und EU-Parlament und Rat votierten dafür. Damit war die Verschiebung entschieden.
Neue EU-Bio-Vorgaben ab 2022
Eine Reihe von ausführenden Rechtsakten zur neuen EU-Öko-Verordnung wurden bereits erstellt. Sie betreffen unter anderem Vorgaben für Tier- und Pflanzenproduktion. Dazu zählen unter anderem Tierhaltung und Verarbeitungsverfahren, Durchführungsverordnung (EU) 2020/464, Regelungen für Sprossen und Aquakultur (EU)
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