Page 34 - Waren-Verein Jahresbericht 2020
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Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. > Jahresbericht 2020/21 > Das Schiedsgericht
Schiedsvereinbarung: mit/ohne WVB
Schiedsverfahren 2016-2020
23 %
    ausgesuchten Schiedsrichter*innen ist Jurist*in. Damit das Schiedsverfahren aber juristisch einwandfrei abläuft und Schiedssprüche sowie Vergleiche juristisch korrekt formuliert werden, unterstützt die juristische Beraterin des Waren-Vereins die Arbeit des Schiedsgerichts.
Zudem wählen die von den Parteien ausgesuchten Schiedsrichter*innen in der weitüberwiegenden Zahl der Schiedsverfahren eine Person zum Obmann beziehungsweise zur Obfrau des Schiedsgerichts,
die als Richter beziehungsweise Richterin, einer Kammer für Handelssachen am Landgericht Hamburg vorsitzt.
Verfahrensbeteiligte: Parteien Mitglied/Nichtmitglied
Schiedsverfahren 2016-2020
77 %
WVB + Schiedsgericht vereinbart
Nur Schiedsgericht vereinbart
Oberschiedsgericht
Normalerweise kennen Schiedsgerichte kein Oberschiedsgericht. Das ist beim Waren-Verein
etwas anders. Die Streitwerte können durchaus mehrere hunderttausend Euro betragen und ab einem bestimmten Mindestbetrag haben die Parteien die Möglichkeit, die Entscheidung des Schiedsgerichts von einem Oberschiedsgericht überprüfen zu lassen. Von dieser Option wird allerdings sehr selten Gebrauch gemacht. Auch das ist sicherlich ein Zeichen für die Qualität der Entscheidungen des Schiedsgerichts des Waren-Vereins.
 5%
39%
Verfahren nur zwischen Mitgliedern
Verfahren zwischen einem Mitglied und einem Nichtmitglied Verfahren nur zwischen Nichtmitgliedern
   57%
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