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Waren-Vereins-Bedingungen (WVB)
Die Geschäftsbedingungen des Waren-Vereins gibt es schon fast so lange, wie es den Waren-Verein gibt. Die Verschriftlichung bestehender Handelsbräuche und deren Weiterentwicklung für den Handel mit damals noch Kolonialwaren war neben der Schaffung von Regulativen für Schiedsgericht und Qualitätsarbitrage Triebfeder für die Gründung des Waren-Vereins im Jahr 1900.
Entstehungsgeschichte
Die Verschriftlichung bestehender Handelsbräuche und deren Weiterentwicklung für den Handel mit damals noch Kolonialwaren war neben der Schaffung von Regulativen für Schiedsgericht und Qualitätsarbitrage Triebfeder für die Gründung des Waren-Vereins im
Jahr 1900. Die heutigen Geschäftsbedingungen entwickelten sich aus den “Usancen für den Handel mit getrockneten Früchten und Gewürzen”. Diese wurden von der Handelskammer Hamburg im Jahr 1886 festgestellt und bekanntgemacht. Als der Waren-Verein gegründet wurde, hatten sich die
zur damaligen Zeit geltenden Handelsbräuche und Usancen bereits weit von den von der Handelskammer Hamburg bekanntgemachten Usancen entfernt. Die Mitgliederversammlung des Waren-Vereins beschloss daher 1901 eine Aktualisierung. Diese Aktualisierung der Usancen wurde dann ein Jahr später wiederum von der Handelskammer Hamburg festgestellt und bekannt gemacht. Damit die Geschäftsbedingungen - wie die Waren-Verein-Usancen seit 1920 heißen - auch weiterhin aktuell sind, werden sie regelmäßig, zuletzt mit Geltung ab dem 8. April 2020, vom “Ausschuss zur Überprüfung der Geschäftsbedingungen des Waren- Vereins“ an die Entwicklungen des internationalen Handels angepasst.
Damals wie heute bilden die Geschäftsbedingungen eine ausgewogene und verlässliche Grundlage für Verträge im Importhandel, die den Erfordernissen aller Vertragsparteien Rechnung trägt. Längst werden sie daher nicht mehr nur von den Mitgliedern des Waren-Vereins für ihre Verträge genutzt, sondern
auch von Nichtmitgliedern im In- und Ausland. Und manchmal werden sie sogar von Nichtmitgliedern genutzt, deren Geschäftsfeld gar nichts mit dem Geschäftsfeld der Mitglieder des Waren-Vereins
zu tun hat. So landeten beim Schiedsgericht
schon Fälle, bei denen die Geschäftsbedingungen vereinbart waren und es um Elektrogeräte oder Textilien ging. Die Geschäftsbedingungen sind wegen ihrer langjährigen Tradition eine im nationalen und internationalen Importhandel anerkannte und daher in Vertragsverhandlungen auch durchsetzbare Vertragsgrundlage.
„Es ist wichtig, zu wissen, nach welchen Regeln gespielt wird. Das gilt insbesondere, aber nicht nur, wenn nicht alles rund läuft. Ich freue mich, meine Erfahrung und mein Wissen bald bei der Waren- Vereins-Bedingungen-Schulung teilen zu dürfen.“
Jan Vincent Rieckmann
Geschäftsführer, August Töpfer & Co. (GmbH & Co.) KG, Referent der Waren-Vereins-Bedingungen-Schulung
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