Page 33 - Waren-Verein Jahresbericht 2020
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 Parteien aus dem Ausland/Inland
Schiedsverfahren 2016-2020
16%
22%
Kläger/in aus dem Ausland Beklagte aus dem Inland
Beklagte aus dem Ausland Kläger/in aus dem Inland
Kläger/in und Beklagte aus dem Ausland
Kläger/in und Beklagte aus dem Inland
Parteivertreter*innen. Sie sind gemäß der deutschen Zivilprozessordnung “unabhängig und unparteiisch” und allein der juristisch und kaufmännisch richtigen Lösung der Streitigkeit verpflichtet. Eine wichtige Aufgabe sehen die Schiedsrichter*innen darin, den Parteien eine Einigung zu empfehlen, sofern das aus kaufmännischer Sicht sinnvoll ist. Denn eine Einigung ist die beste Voraussetzung dafür, dass die Parteien auch nach dem Schiedsverfahren ihre Geschäftsbeziehung fortsetzen.
Deshalb legen die Schiedsrichter*innen großen
Wert darauf, dass die Parteien persönlich an der mündlichen Verhandlung teilnehmen und nicht nur einen Rechtsanwalt beziehungsweise eine Rechtsanwältin als Vertreter*in schicken. Kaum eine*r der von den Parteien
Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. > Jahresbericht 2020/21 > Das Schiedsgericht
  21 %
41%
    Schiedsrichter*innen selbst aussuchen. Die Schiedsgerichtsordnung schreibt lediglich vor, dass
es sich bei den Schiedsrichter*innen um Kaufleute handeln muss. Aus welcher Branche sie kommen, spielt dabei keine Rolle. In der Regel benennen
die Parteien jedoch Schiedsrichter*innen, die branchenspezifische Kenntnisse haben. Auch wenn
es sich um internationale Schiedsverfahren handelt, kommen die Schiedsrichter*innen zumeist aus den Reihen der Hamburger Kaufmannschaft – ca. 75% der Schiedsrichter*innen stammen aus den Mitgliedsfirmen des Waren-Vereins. Das ist Ausdruck der Professionalität der Hamburger Schiedsrichter*innen. Und auch wenn die Schiedsrichter*innen von den Streitparteien benannt werden, sind sie keine
Streitwerte
Schiedsverfahren 2016-2020
5% 7% 11%
39%
39%
bis 50.000 €
50.000 bis 250.000 € 250.000 bis 500.000 € 500.000 bis 1.000.000 € mehr als 1.000.000 €
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